Hinweis für Behörden und Institutionen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen!
Wenn Sie für Ihre Behörde (Mitglied der NRW-Landesverwaltung) berechtigt sind Bestellungen zu tätigen, können Sie einen besonderen Zugang zum Knastladen erhalten.Nähere Informationen, wie Sie einen entsprechenden Zugang bekommen können, finden Sie auf der Startseite unter der Rubrik Service Informationen unter dem Titel NRW-Landesverwaltung".